ElberadwegS-Bahn
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Antrag Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Werbeanlagen)

gemäß Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist

 

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung vorliegen.

 

Der Bescheid ist gemäß der derzeit gültigen Sondernutzungssatzungen der Gemeinden Beilrode bzw. Arzberg gebührenpflichtig.

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