Antrag Sondernutzung (rollende Läden)
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung vorliegen.
Der Bescheid ist gemäß der derzeit gültigen Sondernutzungssatzungen der Gemeinden Beilrode bzw. Arzberg gebührenpflichtig.
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung vorliegen.
Der Bescheid ist gemäß der derzeit gültigen Sondernutzungssatzungen der Gemeinden Beilrode bzw. Arzberg gebührenpflichtig.