Antrag Sondernutzung (rollende Läden)

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung vorliegen.

 

Der Bescheid ist gemäß der derzeit gültigen Sondernutzungssatzungen der Gemeinden Beilrode bzw. Arzberg gebührenpflichtig.

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Telefonnummer für Rückfragen:* 
 
 
 
 
 
Die Sondernutzung erfolgt in den Gemeinden:* 
 
Die Gemeinde wird wie folgt angefahren:* 
 
 
 
Datenschutz* 
 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.