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Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten

03.​12.​2020

Informationen zur Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie finden Sie im Downloadbereich (siehe unten).

 

Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 13. August 2020 | gültig vom 31. August 2020 bis 21. Februar 2021 | in der ab 5. November 2020 geltenden konsolidierten Fassung
veröffentlichen.

 

Im Punkt 4.3. ist bestimmt, dass die Mund/Nasenbedeckung auf dem ganzen Gelände der Kita von Einrichtungsfremden Personen zu tragen ist.