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Friedensrichterin in der Gemeinde Beilrode ist Frau Gundula Müller

gundula_mueller

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. 

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt:

  • in Rechtsstreitigkeiten,
  • die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen;
  • die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben;
  • an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.