S-BahnElberadweg
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Antrag Sondernutzung (rollende Läden)

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung vorliegen.

 

Der Bescheid ist gemäß der derzeit gültigen Sondernutzungssatzungen der Gemeinden Beilrode bzw. Arzberg gebührenpflichtig.

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Telefonnummer für Rückfragen:* 
 
 
 
 
 
Die Sondernutzung erfolgt in den Gemeinden:* 
 
Die Gemeinde wird wie folgt angefahren:* 
 
 
 
Datenschutz* 
 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.